Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)

Angetrieben von der Idee, die Welt mit einem kleinen Beitrag gerechter zu machen ist share entstanden – deine soziale Marke, mit der Gutes tun leicht geht.

share GmbH

share GmbH
Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRB 186219

Stand: August 2021

1. Allgemeines | Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVLB“) in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen der share GmbH, Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRB 186219 („share“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“).

1.2    Diese AVLB gelten für Bestellungen von bzw. Verträge mit Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Diese AVLB gelten für die Belieferung des Kunden durch share mit von share angebotenen Produkten, insbesondere Lebensmittel- und Hygieneprodukten („share Produkte“). Die AVLB gelten spätestens mit der Annahme von share Produkten durch den Kunden als von ihm angenommen.

1.3    Diese AVLB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden bzw. in der ihm zuletzt in Textform bereitgestellten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge zwischen share und dem Kunden, ohne dass share im Einzelfall darauf hinweisen muss.

1.4    Diese AVLB gelten ausschließlich. Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit share ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn share in Kenntnis der allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.5    Wenn in diesen AVLB der Begriff ‚schriftlich‘ verwendet wird, meint dies grundsätzlich ‚schriftlich‘ im Sinne von § 126 BGB. Hierfür ist der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich unterzeichneter Dokumente ausreichend (§ 127 Abs. 2 BGB). Einfache E-Mails sind nicht ausreichend.

1.6    Soweit in diesen AVLB nicht ausdrücklich Schriftform oder eine andere Formvorschrift bestimmt ist, bedürfen, rechtserhebliche Erklärungen des Kunden, die nach Vertragsschluss gegenüber share abgegeben werden, zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform im Sinne von § 126b BGB (einfache E-Mail ist ausreichend).

2. Vertragsschluss

2.1    Die Angebote von share sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn share dem Kunden Kataloge, Produktbeschreibungen, Produkt- und Preislisten oder sonstige Unterlagen überlassen hat. share behält sich hieran Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.2    Die Bestellung von share Produkten durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt, ist share berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei share anzunehmen.

2.3    Ein Kaufvertrag kommt erst durch Zugang einer von share schriftlich oder per E-Mail versendeten und als solche bezeichneten Bestellbestätigung („Bestellbestätigung“) beim Kunden oder durch die Lieferung der share Produkte zustande.

3. Verfügbarkeit | Lieferfristen | Lieferverzug

3.1    Lieferbar sind jeweils nur die in den jeweils gültigen Preislisten von share aufgeführten share Produkte. Geringfügige Abweichungen von den Angaben über Füllmenge, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten. Solche Abweichungen teilt share dem Kunden vor Abgabe der Bestellbestätigung mit.

3.2    share teilt dem Kunden in der Bestellbestätigung in der Regel die voraussichtliche Lieferfrist mit. Ist ein share Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden nicht lieferbar, so teilt share dies dem Kunden ebenfalls mit.

3.3    Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von share in der Bestellbestätigung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei (2) Wochen ab Vertragsschluss. Sofern share verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die share nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird share den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist share berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird share unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von share, wenn share ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, share im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist oder weder share noch den Zulieferer ein Verschulden trifft.

3.4    Der Eintritt des Lieferverzugs von share bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ist in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich, um share in Verzug zu setzen.

3.5    Schwerwiegende, von außen kommende Ereignisse, die auch mit äußerster vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht zu verhindern sind insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische Auseinander-setzungen, terroristische Angriffe, Pandemien, Epidemien,  behördliche oder gesetzliche Maßnahmen und Seuchen („Force Majeure“), befreien share für die Dauer des Bestehens des Leistungshindernisses von ihren Leistungspflichten, selbst wenn share sich in Verzug befinden sollte. Dies gilt auch, wenn (i) share und der Kunde während eines andauernden Force Majeure Ereignisses einen Vertrag in der Erwartung schließen, dass das Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet oder sich wesentlich verbessert, aber dieses Ereignis entgegen der Erwartung der Vertragsparteien länger fortdauert oder sich nicht wesentlich verbessert oder (ii) ein Ereignis vor dem Abschluss eines Vertrags endet, jedoch nach Abschluss des Vertrags wieder auftritt (z.B. Wiederauftreten derselben Epidemie oder Pandemie). share wird den Kunden über das Bestehen eines solchen Leistungshindernisses unverzüglich informieren.

4. Preise | Zahlungsbedingungen

4.1    Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, einschließlich Verpackungskosten und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.2    Von share gestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. share behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

5. Teillieferungen | Lieferbedingungen | Gefahrübergang

5.1    share ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn (i) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, (ii) die Lieferung der übrigen bestellten share Produkte sichergestellt ist und (iii) dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, share erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit. share kann für Teillieferungen gesonderte Rechnungen erstellen.

5.2    Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden werden die share Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Bei Eillieferungen fallen ggf. Eilzuschläge an. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der share Produkte geht im Versandfall auf den Kunden über, sobald die share Produkte dem Frachtführer oder der sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben werden. Dies gilt auch dann, wenn dies ein Mitarbeiter von share ist.

5.3    share versendet die share Produkte grundsätzlich unversichert. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen in der Regel nur auf schriftliche oder per E-Mail erteilte Weisung und auf Kosten des Kunden.

5.4    Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von share aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist share berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür be-rechnet share eine pauschale Entschädigung i. H. v. 0,5 % des Netto-Rechnungsbetrages der betreffenden Bestellung pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Abholbereitschaft der share Produkte, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Netto-Rechnungsbetrages der betreffenden Bestellung. Der Nachweis eines höheren Schadens durch share sowie gesetzliche Ansprüche von share (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Rücktritt) bleiben unberührt; die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche von share anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass share überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1    share behält sich das Eigentum an den dem Kunden gelieferten share Produkten („Vorbehaltswaren“) vor, bis der Kunde sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus seiner Geschäftsverbindung mit share beglichen hat.

6.2    Die Vorbehaltswaren dürfen vom Kunden weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Zur Veräußerung und Verarbeitung ist der Kunde nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges befugt.

6.3    Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist share berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Vorbehaltsware-ren aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.

6.4    Zur Sicherung der bestehenden und künftigen Forderungen von share aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und share tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus einem etwaigen Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe des Betrages der von share gestellten Rechnung vorrangig an share ab. share nimmt die Abtretung an.

6.5    Soweit ein Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von share besteht oder Forderungen des Kunden an share abgetreten sind, ist der Kunde gegenüber share zur Erteilung der für die Wahrung der Rechte von share notwendigen Auskünfte verpflichtet. Das gilt insbesondere für Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die share Produkte oder an share abgetretene Forderungen. Der Kunde hat share unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die im Eigentum von share stehenden Produkte erfolgen.

6.6    Der Kunde ist neben share zur Einziehung der an share abgetretenen Forderungen ermächtigt. share wird die Forderungen nicht ein-ziehen, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen ge-genüber share nachkommt, die Leistungsfähigkeit des Kunden nicht beeinträchtigt ist und der Eigentumsvorbehalt von share nicht durch Ausübung eines Rechts nach Ziffer 6.3 geltend gemacht wird. Liegen diese Voraussetzungen jedoch vor, kann share verlangen, dass der Kunde share die abgetretenen Forderungen und die entspre-chenden Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an share aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Außerdem ist share in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware und Einziehung der abgetretenen Forderungen zu widerrufen.

6.7    Sofern der realisierbare Wert der vom Kunden an share gegebenen Sicherheiten den Betrag der Forderungen von share gegenüber dem Kunden um mehr als 10 % übersteigt, wird share die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach shares Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.

7. Mängelrüge | Nacherfüllung | Rückruf

7.1    Der Kunde hat die share Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder offensichtliche Mengenabweichungen oder Fehllieferungen sind share unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der share Produkte schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel/Mengenabweichungen/Fehllieferungen sind share unverzüglich nach der Entdeckung mitzuteilen. Werden diese Rügefristen nicht eingehalten, erlöschen die sonst bestehenden Mängelansprüche des Kunden.

7.2    Bei berechtigten Beanstandungen wird share innerhalb angemessener Frist etwaige Fehlmengen nachliefern bzw. nach der Wahl von share bestehende Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern (zusammen „Nacherfüllung“). Der Kunde hat share die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten share Produkte zu Prüfungszwecken zu übergeben.

7.3    Hat der Kunde share eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, so kann er nach erfolglosem Ablauf der Frist den Kaufpreis mindern oder bei nicht nur unerheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Setzung der Frist zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.4    Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen bestehen auch im Falle von Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7.5    Im Falle der Prüfung, Vorbereitung oder Durchführung von Rückrufen von share Produkten durch share, ist der Kunde verpflichtet kooperativ mit share zusammenzuarbeiten.

a) Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der Kunde verpflichtet ist, Mängel unverzüglich anzuzeigen (Ziffer 7.1); share wird sodann, falls erforderlich, einen Produktrückruf einleiten. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, eigenmächtig einen Produktrückruf zu veranlassen.

b) Der Kunde ist insoweit insbesondere verpflichtet, share unverzüglich ggf. notwendige Informationen wie z. B. solche über Zeit, Ort und Kanal der Weiterveräußerung betroffener share Produkte in geeigneter Form zur Verfügung stellen.

c) Zudem hat der Kunde auf Aufforderung von share die betroffenen, zurückgerufenen share Produkte aus seinen Verkaufsstellen zu entfernen, Endkunden nach Vorgabe von share informieren und alle bei ihm befindlichen share Produkte der zurückgerufenen Art an share zurückzugeben.

d) share wird die share Produkte beim Kunden abholen und ihm den für diese Produkte bereits entrichteten Kaufpreis zurückzahlen. Weitergehende dem Kunden gesetzlich zustehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

e) Für den Fall, dass share sich zu einem Rückruf von share Produkten entscheidet (z. B. aufgrund von Qualitätsmängeln oder als Vorsichtsmaßnahme), ist share berechtigt, die Lieferung der betroffenen Produkte zu verweigern, selbst wenn share die Bestellung des Kunden über diese Produkte bereits angenommen hatte. Sollte der Kunde zu diesem Zeitpunkt schon den Kaufpreis gezahlt haben, wird dieser dem Kunden innerhalb von zehn (10) Werktagen erstattet.

8. Sorgfaltsmaßstab | Haftung

8.1    share erfüllt ihre vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

8.2   share haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet share nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von share jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3    Die sich aus Ziffer 8.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden share nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4    Soweit von share keine Haftung nach Ziffer 8.2 oder 8.3 übernommen wird, ist die Haftung von share ausgeschlossen.

9. Rechte | Rechte Dritter

9.1      Keine Bestimmung dieser AVLB ist ausdrücklich oder konkludent als Übertragung eines Rechts oder als Einräumung einer Lizenz an geistigem Eigentum von share oder Dritten zu verstehen.

9.2      Sowohl der Kunde als auch share wird den jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte oder Rufschädigung, geltend gemacht werden, soweit sie den Vertrag betreffen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche solcher Dritter, die sich zur sozialen Verantwortung verpflichtet haben und mit denen share zusammenarbeitet.

10. Verjährung

10.1   Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Erhalt der betreffenden share Produkte. )

10.2   Ansprüche des Kunden nach den Ziffern 8.2 Satz 1 und Satz 2 lit. a) verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3   Vorbehaltlich Ziffer 10.2. gilt im Übrigen:

a) Die Verjährungsfristen nach Ziffer 10.1 gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der share Produkte beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

b) Andere Ansprüche des Kunden als Mängelansprüche, insbesondere Ansprüche wegen Nebenpflichtverletzungen, aus vorvertraglicher Haftung oder einer unerlaubten Handlung verjähren in 2 Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

11. Aufrechnungsverbot | Einschränkung des Zurückbehaltungs-rechts | Abtretungsverbot

11.1   Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von share nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit die Forderungen des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von share unbestritten oder anerkannt sind.

11.2   Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen share bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von share. share wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen Grund verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.

12. Datenschutz

share und der Kunde sind verpflichtet, bei der Abwicklung des Vertrages die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.

13. share Code of Conduct

share ist ein soziales Unternehmen, dessen Geschäftsphilosophie auf drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch und ökonomisch) aufbaut. share hat sich zum Ziel gesetzt, in der gesamten Produktions- und Lieferkette der share Produkte entsprechende Standards einzuhalten und verfolgt die Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Näheres ist im Code of Conduct von share (abrufbar unter https://www.share.eu/share-codex) geregelt. Der Kunde ist verpflichtet, den Code of Conduct von share zu befolgen.

14. Schlussbestimmungen

14.1   share behält sich das Recht vor, diese AVLB jederzeit zu ändern. Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Kunden, unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist vor Inkrafttreten zugesandt und gelten für sämtliche zukünftigen Verträge aller Art zwischen share und dem Kunden.

14.2   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3   Sollte eine Bestimmung dieser AVLB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVLB davon nicht berührt.

14.4   Die vertraglichen Beziehungen zwischen share und dem Kunden, diese AVLB sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss dessen internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

14.5   Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehungen zwischen share und dem Kunden und diesen AVLB ist Berlin, Deutschland.